Wir entlasten Sie und ihr Team im Praxisalltag
Covid-Impfstoff
Ganzjährig können Sie wöchentlich bei uns Ihren Bedarf an Covid-Impfstoff bestellen.
Grippe-Impfstoff
Noch bis 31.03.2025 nehmen wir gerne Ihre Vorbestellung für Grippe-Impfstoff für die Saison 2025/26 entgegen.
Pünktlicher Start in die Impfsaison? Kein Problem! Wir übermitteln Ihnen den Auslieferplan des Herstellers so frühzeitig, so dass Sie die Impftermine mit Ihren Patienten entspannt vereinbaren können (in 2024 erste Lieferung ab KW 42).
Kein Platz im Praxis-Kühlschrank? Kein Problem! Gerne lagern wir nach Absprache Ihren vorbestellten Impfstoff auf Abruf bei uns in der Apotheke und schonen so ihre Lagerkapazitäten.
Rezeptvorbestellung für Dauermedikamente
Erfahren Sie, wie unser „Rezept-Abo“-Service den Praxisalltag für Ihr Team entspannt und gleichzeitig ihr Verordnungsbudget entlastet.
Profitieren Sie von der rechtzeitigen, bedarfsgerechten und pharmazeutisch geprüften Rezeptanforderung für Ihre Patienten mit gut eingestellter Dauermedikation. Erhöhen Sie die Erreichbarkeit Ihrer Praxis und die Zufriedenheit Ihrer Patienten und Ihres Personals.
Die Ausstellung von Dauermedikamenten kann dank vorausschauender Planung zu weniger stressigen Tageszeiten erfolgen.
Sie möchten mehr über unseren Service und die Vorteile für Ihre Praxis erfahren? Dann rufen Sie uns an (05520/93020) oder schreiben Sie uns eine Email info@post-apotheke-braunlage.de Stichwort: Rezept-Abo
Praxisbedarf und Sprechstundenbedarf
Gerne unterbreiten wir Ihnen für Ihren Praxisbedarf ein persönliches Angebot.
Wir rechnen Ihren Sprechstundenbedarf unabhängig von der KV-Region ab und beraten Sie bei der wirtschaftlichen Verordnungsweise je nach Sprechstundenbedarfsvereinbarung.
Tipps zur Verordnungsfähigkeit
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann enterale Ernährung verordnet werden, wenn die physiologische Ernährung nicht ausreicht.
  • Patienten mit bestimmten Erkrankungen wie angeborenen und seltenen Defekten im Kohlenhydrat- und Fettstoffwechsel und anderen diätpflichtigen Krankheiten können enterale Ernährung erhalten.
  • Auch Patienten mit fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung können enteral ernährt werden.
  • Vor einer Verordnung von enteraler Ernährung muss der behandelnde Arzt bestimmte alternative Maßnahmen überprüfen und gegebenenfalls einleiten, um die normale Ernährung des Patienten zu verbessern.
  • Es gibt verschiedene Produkte, die verordnet werden können, darunter Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten und Sondennahrung.
  • Es gibt auch spezialisierte Produkte für bestimmte Indikationen wie Niereninsuffizienz, Kuhmilcheiweißallergie, Fettverwertungsstörungen und weitere.
  • Es gibt bestimmte Produkte, die nicht verordnet werden können, wie Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Krankenkost und bestimmte diätetische Lebensmittel.
  • Die Entscheidung zur Verordnung von enteraler Ernährung sollte gut informiert und in Absprache mit dem Patienten oder seinen Angehörigen getroffen werden.
  • Die Verordnung von enteraler Ernährung schließt andere Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht aus.
  • Enterale Ernährung wird den Arzneimittelausgaben zugerechnet und ist relevant für die Durchschnittswerteprüfung.
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